Göttingen Summer School on Chinese Law 2020
In Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg findet auch in diesem Jahr die Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft der Georg-August-Universität Göttingen statt.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Praktikerinnen und Praktiker , die einen ersten Einblick in das chinesische Recht gewinnen möchten oder bereits vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten.
Die Sommerschule kann auch ohne Vorkenntnisse im chinesischen Recht besucht werden, juristisches Basiswissen wird jedoch vorausgesetzt.
Im Vordergrund steht der fachliche Austausch über aktuelle Entwicklungen des chinesischen Rechts und die Rechtspraxis in China.
Hauptbestandteil der Sommerschule ist die tägliche Vorlesungsreihe „Chinese Business Law“ von Herrn Professor Dr. Knut-Benjamin Pißler, China-Referent am Max-Planck-Institut. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sommerschule ein einzigartiges Repertoire an Fachvorträgen zu ausgewählten Themenbereichen des chinesischen Rechts von nationalen wie internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktikern, welche ausreichend Raum für vertiefende Fragen und Diskussionen bieten.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass auf unabsehbare Zeit Kontaktbeschränkungen insbesondere bei größeren Veranstaltungen oder Menschenansammlungen zu erwarten sind. Aus Respekt vor den vielen Opfern der Corona-Pandemie, als ein Zeichen der Rücksichtnahme und des Verantwortungsbewusstseins für alle Beteiligten hat sich das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft dazu entschlossen, die Sommerschule in diesem Jahr als reines Onlineformat anzubieten.
Zugleich begreifen wir am DCIR die mit der Krise verbundenen Veränderungen als Chance, virtuell noch näher zusammenzurücken. Wir haben uns daher in den vergangenen Wochen beflissen der Vorbereitung der digitalen Sommerschule 2020 gewidmet und freuen uns schon jetzt auf eine Konferenz mit zahlreichen internationalen Referentinnen und Referenten, deren Expertise wir für einen wundervollen wissenschaftlichen Austausch fruchtbar machen wollen.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Sommerschule ist die Konferenzsprache Englisch.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen!
Da die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige Anmeldungen über unsere Webseite. Alle Informationen zur Technik werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt, um so einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch oder per Mail oder per Mail zur Verfügung.
Studierende der Rechtswissenschaften können durch das Bestehen der Take-Home-Examination ihren Fremdsprachennachweis gem. § 4 I Nr. 1 d NJAG erwerben. Hierzu ist eine entsprechende Prüfungsanmeldung im FlexNow zwingend erforderlich. Weitere Informationen auch hinsichtlich des Leistungserwerbs im Rahmen von anderen Studiengänge finden sich im UniVZ und in den jeweils maßgeblichen Modulverzeichnissen.
Der Tagungsbeitrag beträgt 150,00 EUR. Für Studierende und Referendarinnen/Referendare ist die Teilnahme kostenfrei.
Das Programm finden Sie hier.
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