Informationen zur Semesterabschlussklausur Strafrecht I im WiSe 2024/25
Nach Ende der Vorlesung Strafrecht I kann eine schriftliche Prüfungsleistung erbracht werden. Informationen zu Prüfungstermin, Ort, Zeit und Dauer sind der entsprechenden Veranstaltung in Stud.IP zu entnehmen. Zum Ablauf nachfolgende Hinweise:
- Sofern Sie sich noch nicht via FlexNow zur Prüfung angemeldet haben, nehmen Sie dies noch vor Fristablauf (vgl. § 8 Abs. 1 S. 2 ZwPrO) vor. Eine Zulassung zur Prüfung nach Fristablauf ist nicht möglich!
- Bringen Sie bitte Ihren Studienausweis mit, damit Ihre Anmeldung vor dem Prüfungsraum authentifiziert werden kann und erscheinen Sie pünktlich, um den Prüfungsbeginn nicht zu verzögern. Sind für die Prüfung mehrere Prüfungsorte angegeben, richtet sich Ihr Prüfungsraum nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens (dazu bitte Zettelaushang vor den Prüfungsräumen am Prüfungstermin beachten). Der Einlass beginnt zur angegebenen Uhrzeit am Hörsaaleingang.
- Ihre Bearbeitungen bringen Sie bitte auf liniertem DIN A4-Papier einseitig zur Niederschrift, d.h. keine doppelseitige Beschriftung. Lassen Sie zudem bitte einen Korrekturrand von 1/3 der Seitenbreite am rechten oder linken Seitenrand frei. Jede Seite ist mit Ihrer Matrikelnummer und einer Seitenzahl zu versehen, diese können Sie natürlich auch erst zum Schluss ihrer Bearbeitung anbringen. Das Ende Ihrer Niederschrift auf der Schlussseite machen Sie bitte durch einen längeren, horizontalen Strich kenntlich und unterzeichnen hierunter mit Ihrer Matrikelnummer.
- Zur Abgabe fügen Sie bitte Sachverhalt, Niederschrift und ggf. Lösungsskizze in dieser Reihenfolge zusammen und bringen die Unterlagen zur Prüfungsaufsicht.
- Während der Prüfung sind elektronische Geräte ausgeschaltet zu lassen und dürfen sich nicht an Ihrem Körper befinden, das gilt v.a. für Smartphones und insbes. Smartwatches. Andere Hilfsmittel außer dem eigenen Gesetzestext sind unzulässig.
- Sie dürfen in Ihren Gesetzen Markierungen in dem Umfang vornehmen, wie sie für die erste juristische Pflichtfachprüfung zugelassen sind, vgl. dazu Punkt VI. des Merkblatts zu zulässigen Hilfmitteln des LJPA.
- Hinsichtlich Sitzordnung, Prüfungsbeginn und -ende sowie sonstiger Hinweise halten Sie sich bitte an die Anweisungen der Prüfungsaufsicht. Abgesehen vom Sachverhalt wird Ihnen kein Material gestellt, d.h. weder Schreibutensilien noch Gesetzestexte.
Für die Klausur wünschen wir Ihnen viel Erfolg und im Anschluss erholsame Semesterferien!