DSH-2 oder eine äquivalente Prüfung
Dokumententyp: "Sprachnachweis (Deutsch)"
Für Medizin- und Zahnmedizinbewerbungen muss ein ausreichender Sprachnachweis, wie z.B. ein DSH-2-Zertifikat oder eine äquivalente Prüfung auf entsprechendem Niveau vorgelegt werden.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einem staatlichen Studienkolleg eingeschrieben und können bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch kein Zeugnis der Feststellungsprüfung vorweisen, kann ein Nachweis der Halbjahreszeugnisse vom Studienkolleg als Sprachnachweis akzeptiert werden. Das Zeugnis der Feststellungsprüfung oder eine äquivalente Prüfung auf entsprechendem Niveau muss dann spätestens zur Immatrikulation nachgereicht werden.
Eine DSH-Prüfung kann auch an der Universität Göttingen abgelegt werden. Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) akkreditiert und registriert ist.
Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Feststellungsprüfung oder die österreichische Matura, etc.) gleichzeitig auch Ihr Sprachnachweis sein, so laden Sie dieses Dokument bitte zweimal unter den jeweilig geforderten Dokumententypen hoch.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen über das Upload-Portal hochgeladen werden. Bitte senden Sie keine Unterlagen per Post!
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